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    Richtlinien für Multimediaausgestaltung der Internetseite

    Wer seine Internetseite mit Multimediafunktionen ausstatten will, muss aufpassen.

    Gestaltungsmöglichkeiten betreffen Bereiche der Musik, Bilder Filme und Clips. Die Beachtungen von eventuellen Urheberrechten können unter Umständen zu Problemen führen. Doch wer einiges regeln beachtet, kann ganz beruhigt seine Seite bunt gestalten.

    Besonders für Musik sind Regelungen sehr streng, denn es ist nichteinfach möglich einen selbst geschnittenen Clip mit seiner Lieblingsmusik zu untermalen. Hierfür sind Rechte über den Titel zu beantragen, was über den Künstler selbst oder die GEMA funktioniert. Bei Missachtung von Hinweisungen kann das teure Abmahnungen bedeuten. Das gilt ebenfalls für Clips, die man über Tauschbörsen erhalten kann. Hier ist sicherzustellen, dass die nötigen Rechte vorhanden sind. Ist die übermittelte Quelle eher zweifelhaft, sollte man davon besser die Finger lassen. Im Notfall haftet nicht der Verkäufer in der Tauschbörse, sondern der der den Clip erworben hat. Dabei gelten ähnliche Richtlinien auch für die Verwendung von Fotos und Grafiken.

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